Familienhilfe


MR Familienhilfe 

Kennen Sie schon unsere Familienhilfe?
Wir erledigen für Sie den Haushalt z.B. im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder pflegen Ihre Angehörigen im Rahmen der Verhinderungspflege oder Enstlastungspflege.
 

Haushaltshilfe kann z. B. im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder ambulanter Krankheit in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder vom Sozial- und Jugendamt übernommen.

Verhinderungspflege - Pflegebedürftige können für Ihre pflegenden Angehörige Verhinderungspflege beantragen, wenn die Angehörigen aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und auf ein jährliches Budget  begrenzt. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad 2,3,4 oder 5 vorliegt und die Pflege seit 6 Monaten besteht.

Entlastungspflege kann bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen übernehmen hier 131,00 € monatlich.

Die Ilmtal Agrarservice GmbH besitzt die Anerkennung für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Abs. 1 S. 3 SGB XI


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